HYDROLOGISCHE BEGUTACHTUNG

 

Viele Baumaßnahmen liegen mit ihrer Gründung vollständig oder teilweise im Grundwasser. Hierdurch muss schon im Zuge der Planung erkannt werden, in welcher Form die Baumaßnahme realisiert wird, z.B. Herstellung einer Trogbaugrube mit Restwasserhaltung, Baumaßnahme im Schutze einer Wasserhaltung, Auffahren eines Tunnels unter Druckluft, etc.

 

Durch die Forderung des Berliners Senats nahezu für alle Baumaßnahmen im Grundwasser eine Wasserbehördliche Erlaubnis zu erwirken, sind wir sowohl auf das Erlangen dieser Erlaubnis, die erforderlichen Hydrologischen Berechnungen, sowie das Controlling dieser Bauvorhaben (Betriebsbeauftragter) spezialisiert.

 

Unsere Leistungen im Bereich Hydrologie:

  • Gutachten zum Antrag auf Wasserbehördliche Erlaubnis
  • Hydrologische Berechnungen
  • Controlling als Betriebsbeauftragter